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Verbandsschiedsrichterausbildung 2021
13. November 2021 , 09:00 – 14. November 2021 , 14:00
Einladung zur nächsten Verbandsschiedsrichterausbildung am 13. und 14. November 2021 in der Geschäftsstelle des Badischen Tischtennisverbandes in Leimen.
Nachstehend die Quote für alle Vereine und Abteilungen:
- 1 Mannschaft (Damen und Herren) ➡️ kein Pflichtschiedsrichter
- 2-6 Mannschaften (Damen und Herren) ➡️ 1 Verbandschiedsrichter
- ab 7 Mannschaften (Damen und Herren) ➡️ 2 Verbandsschiedsrichter
Bei Nichterfüllung dieser festgelegten Quote werden folgende Ausfallgebühren je Nichtbesetzung fällig:
- 1. Jahr: 125,00 Euro
- 2. Jahr: 150,00 Euro
- ab 3. Jahr: 200,00 Euro
Lehrgangsausschreibung
Teilnehmer
Mitglieder von Vereinen des BTTV, die zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 16 Jahre alt sind und über hinreichende Regelkenntnisse (TT-Regel A, TT-Regel B, WO DTTB inkl. AB-BTTV) verfügen.
Die Unterlagen zu den TT-Regeln und der WO sind in der Rubrik Schiedsrichter auf der Homepage des BTTV einzusehen.
Mindestanzahl für die Durchführung eines Lehrgangs sind 10 Teilnehmer, maximal 20 Teilnehmer, es entscheidet der Eingang der Anmeldung.
Lehrgangstermine
Samstag, 13.11.2021 von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
Sonntag, 14.11.2021 von 9.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr
Prüfungstermin
Samstag, 18.12.2021
Teilnehmergebühr
60,00 EUR
Bezüglich der Bezahlung der Teilnehmergebühr verweisen wir auf die Schiedsrichterordnung, die auf der Homepage des BATTV einzusehen ist.
Damit sind abgegolten:
- Lehrgangs- und Prüfungsteilnahme
- SR-Erstausstattung:
- Schiedsrichterhemd,
- SR-Tasche mit folgendem Inhalt:
- Karten je 2x (gelb / rot / weiß) ,
- Netzlehren je 1x Metall / Kunststoff,
- Wähl Chip, Wasserwaage,
- Namen-Schild, OSR-Schild.
Die Fahrtkosten sind von den Teilnehmern zu tragen.
Anmeldung
Bitte die Meldungen der Teilnehmer/innen bis zum 31. Oktober 2021 an die Geschäftsstelle per E-Mail (info@battv.de) senden.
Notwendige Angaben:
- Name
- Straße
- Wohnort
- Geb. Datum
- Telefon Nr.
- E-Mail Adresse
- Verein
Achtung, Corona-Verordnung
Bei der Anreise muss die Bescheinigung eines tagesaktuellen, negativen Schnelltests (max. 24 Stunden alt; keine Selbsttests) oder das Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden. Gemäß den Verordnungen des Landes Baden-Württemberg ist es möglich alternativ den Nachweis über eine vollständige Impfung (14 Tage nach Zweitimpfung) oder einen Nachweis über die Genesung einer überstandenen Covid-19-Erkrankung vorzulegen.